Was tun, wenn die Gewährleistungsfrist für Ihre Immobilie abläuft?
Bauschäden und Baumängel sind oft frustrierend und die Erneuerung kostspielig. Bauunternehmen sind verpflichtet, während der Gewährleistungsfrist alle Mängel, die bei der Begehung festgestellt werden und auf eine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, zu beseitigen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellte Schäden, müssen nicht mehr auf Kosten des Unternehmens behoben werden, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
Aus diesen Grund ist es wichtig zu wissen, dass die Gewährleistungsfrist für Immobilien in der Regel fünf Jahre beträgt. Daher sollte der Zeitpunkt, des Ablaufs der Gewährleistungsfrist von Ihnen überprüft werden und falls erforderlich ggf. verlängert werden. Weiterhin sollte der Bauunternehmer über die Mängel und Schäden in Kenntnis gesetzt und die Möglichkeit zur Behebung gegeben werden.
Im nächsten Schritt ist es sinnvoll, einen Gutachter zur Bewertung von Baumängel und Bauschäden hinzuzuziehen. Der Gutachter kann potenzielle Mängel und Schäden erkennen und deren Ursachen diagnostizieren.