Baugutachter Bremen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Uwe Niemeyer Bremen

Uwe Niemeyer

Bausachverständiger und Baugutachter

Am Rönnebecker Hain 2
28777 Bremen
Tel: 0421 221 59 66 0
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Qualifikation

  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
  • Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung,-bewertung und -sanierung (TÜV)
  • Sachverständiger für Bauwerksabdichtung (TÜV)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Markus Clauss Bremen
Dipl.-Ing.

Markus Clauss

Bausachverständiger und Baugutachter

Schwalbenstraße 15
27798 Hude
Tel: 0421 221 59 66 0
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Qualifikation

  • Von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäude-Instandsetzung (TÜV)
  • Sachverständiger für Schimmelpilzerkennung,-bewertung und -sanierung (TÜV)
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) nach BauStVO
  • Gebäudeenergieberater (HWK)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bremen stehen Ihnen:

  • Herr Uwe Niemeyer
  • Dipl.-Ing. Herr Markus Clauss
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Uwe Niemeyer, Dipl.-Ing. Herr Markus Clauss, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bremen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bremen kommen bzw. sich nicht in Bremen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bremen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bremen ist die Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen. Die Großstädte Bremen und Bremerhaven gehören dem Stadtstaat an.
Die Stadtgemeinde Bremen ist die zehntgrößte Stadt in Deutschland und hat rund 550.000 Einwohner. Sie gehört zur europäischen Metropolregion Bremen/Oldenburg.
Die Stadt Bremerhaven ist eine Exklave der Stadt Bremen, da er sich ca. 60 km nördlich von der Stadtgemeinde befindet. Die Schifffahrt spielt dabei eine große Rolle. Das Überseehafengebiet Bremerhaven ist für Bremen ein wichtiges Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor.
Bremen selbst ist in fünf Stadtbezirke eingeteilt. Diese Sind Bremen-Nord, Bremen-West, Bremen-Mitte sowie Bremen-Süd und Bremen-Ost.
In der Nähe Bremens befinden sich die Großstädte, beginnen im Nordwesten: Wilhelmshaven (ca. 100km), Bremerhaven (ca. 60km), Hamburg (ca. 110km),Lüneburg (ca.140km), Hannover (ca. 120km), Minden (ca. 100km) Osnabrück (ca. 105km) sowie Oldenburg (ca. 50km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Am Markt
28195 Bremen

Bauamt:
Contrescarpe
28195 Bremen

Grundbuchamt:
Hans-Böckler-Straße 50 - Eingang Altonaer Straße -
28217 Bremen

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